P.Lips.Inv. 72


Schriftträgerdaten

Dokument(e)
P.Lips. I 10 (P.Lips.Inv. 72)

recto
verso

Titel
Gesuch um Registrierung einer Hypothekarurkunde

Sammlung
Leipzig, P. Lips., vorhanden

Erwerbung
Kaufdatum
01.11.1902
Käufer
Rubensohn
Kiste
VII a
Bemerkung
November 1902

Publikationsart
publiziert P.Lips. I 10
publiziert (leer)

Material
Papyrus

Farbe
braun
braun

Maße
Höhe: 39.5 cm / Breite: 32.5 cm

Zustand
abgerieben

komplett
nein

Ausführung
Rolle

Klebung
--< 18.7 cm / --< 37.2 cm

Bearbeiter
Colomo

Lizenz (Metadaten) :
CC0 1.0

Lizenz (Bilder) :
Public Domain Mark 1.0

MyCoRe ID
UBLPapyri_schrift_00000100

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_schrift_00000100

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Textdaten

Verweis
zur Übersicht der Daten

Inventarnummer
P.Lips.Inv. 72

Titel
Gesuch um Registrierung einer Hypothekarurkunde

Erhaltung
links abgebrochen

Erhaltung
größere Lücken
oberer Rand: 1,6 cm
unterer Rand unter Kol. I: 2,6 cm
unterer Rand unter Kol. II: 7,5

Textart
dokumentarisch

Textthema
Archiv- und Registerwesen
Sonstiges zu Obligationenrecht

Schrift
griechisch

Sprache
Griechisch

Inhalt
Aurelia Aretus alias Heronus, Tochter des Heron, liefert die Abschrift einer Hypothekarurkunde ein, nach der ihr Vater Heron, Sohn des Antonas, der Sarapus, Tochter des Pauseiris des Älteren, ein Talent und 2000 Silberdrachmen verliehen hat, mit ihren 20 einhalb einachtel Aruren Land als Sicherheit.

Bestimmungsort
Hermupolis

Bestimmungsgau
Hermopolites

Antikes Archiv

Datierung
24.12.240 n.Chr.

Datierung
28. Choiak im 4. Jahr des Marcus Antonius Gordianus

Tinte
schwarz

Kolumnenzahl
2

Zeilenzahl
40, 34

Buchstabenhöhe
0.3 cm

Zeilenlänge
18.5 cm
19.0 cm

Zeilenabstand
0.3 cm

Kolumnenhöhe :
23.6 cm
28.4 cm

Schriftrichtung
parallel zur Faser

Seitenfolge
Verso: leer

Editio princeps
P.Lips. I 10

Editionen
M.Chr. 189: Kol. I, Z. 1-13 und Z. 35-41; Kol. II komplett

Referenzwerke

Text publiziert
1
P.Lips. I 10

Übersetzung
P.Lips. I 10 (unvollständig): An .........., auch genannt Serenos, Priester, Archidikastes und betraut mit der Leitung der Chrematisten und der anderen Gerichte. Von Aurelia Aretous, auch genannt Heronous, Tochter des Heron, Bürgerin. Von der meinem Vater Heron, Sohn des Antonas, Sohnes des Paniskos, Phyle der Archistrateer, Demos der Althaier, ausgestellten dreifachen Schuldurkunde und den darauf folgenden Schriften, sowie der darunter stehenden Unterschrift, folgt hier die Abschrift. Sarapous, Tochter Pauseiris des Älteren und der Mutter ........, vom Dorf Moirai im (obern) koussitischen Gau, mit dem Geschlechtsvormund, ihrem Bruder, von denselben Eltern, aus demselben Dorf, grüßt Heron, den Sohn des Antonas, u.s.f. Ich bekenne, von dir erhalten zu haben, bar per Kassa, ein Kapital von einem Talent und zweitausend Drachmen in Silber, welches ich dir auch zurückerstatten werde binnen zehn Monaten (gerechnet) vom laufenden Monat Mesore des gegenwärtigen achtzehnten Jahres der Kaiser und Herren Markos Aurelios Antoneinos und Lukios Aurelios Kommodos, unverzüglich; zur Sicherheit des vorstehenden Kapitals aber verpfände ich dir gemäß diesem Schuldschein das mir gehörige halbe Anteil der unten stehenden einundvierzig drei (l.: ein) Viertel Katökenaruren, was beträgt zwanzig einhalb ein Achtel Aruren, befindlich [in ... Schlägen, der eine Schlag] im Norden u.s.f. lin. 32f.: und bei demselben .... ein Viertel eines Gartens mit den darin befindlichen Anpflanzungen [im Umfang von] eineinhalb ein Viertel Aruren, dessen Nachbarn sind im Süden und Osten ..., nach den andern Himmelsgegenden die Kanalgrenze. Anstatt der .... eine Drachme von jeder Mine in jedem Monat betragenden Zinsen aber (verpfände ich dir) die Fruchtziehung und Verpachtung und jedes EInkommen aus dem vorstehenden u.s.f., oder du sollst Vollstreckung vollziehen an meiner Person und aus dem Deckungspfand und aus allem (meinem) sonstigen Vermögen, wie auf Grund eines Urteils; sonach werde ich das vorstehende Pfand bewahren, sowohl unveräußerlich als unbelehnbar für andere, bis ich bezahle oder das vorstehende Kapital in der bezeichneten Frist eingetrieben wird, und werde garantieren mit jeder Garantie für öffentliche und private Lasten und alles schlechthin. Die Verpfändung ist gültig wie im öffentlichen Archiv einregistriert, die ich dir auch dreifach ausstellte, rein von Rasur und Zusätzen und Durchstreichungen, im achtzehnten Jahre u.s.f. Ich Hermammon, Sohn des Sarapammon, habe den Kontext geschrieben. Ich Sarapous, Tochter des Pauseiris, empfing das eine Talent und die zweitausend Drachmen in Silber und werde dir zurückgeben und verpfändete und werde zur verpachtbaren Nutzung gewähren wie vorsteht. Ich Sarapion, Sohn des Pauseiris, habe unterfertigt als Geschlechtsvormund meiner Schwester und für sie geschrieben, da sie nicht schreiben kann. Da diese Urkunde vorhanden und mein Vater Aurelios Heron gestorben war mit Hinterlassung - auf Grund des römischen Testaments, das er zurückließ vom fünften Jahr des göttlichen Severos Alexander, aus dem (Monat) Mecheir, das auch gesetzlich eröffnet ward im ... Jahr, ebenfalls im Monat Mecheir - von mir, seiner Tochter, als Erbin auf elf Zwölftel und seinem Adoptivsohn Markos Aurelios Serenos, Sohn des Isidoros, als Erben auf das letzte Zwölftel, und da ich mich alsbald der auf mich kommenden elf Zwölftel des Fruchtgenusses der vorstehenden Aruren und des Gartens bemächtigte, an Stelle der Kapitalszinsen, gemäß der vorbezeichneten Verabredung, so will ich, daß von der dreifachen Urkunde das Original in das öffentliche (Register) kommt, wobei ich der Stadt die für das Original bestimmten zwölf Drachmen und die Gebühren vom Werte gebe, und bitte, man möge, dieselbe entgegennehmend, unterschrieben durch den von mir bevollmächtigten Aurelios Heron in dem Sinne, daß die darunter befindliche Unterschrift die eigenhändige des für Sarapous unterzeichnenden Bruders derselben, Sarapion, ist - sie zusammen mit dieser Eingabe registrieren in die Hadrianische Bibliothek, die gleiche Eingabe aber auch in das Nanaion, damit mir die Ansprüche aus derselben bleiben wie aus einem öffentlichen Akt; dabei soll mir verbleiben der Anspruch betreffend die weiteren viertausend Silberdrachmen und ebensoviel an Stelle weiterer Zinsen, welche dieselbe Schuldnerin Sarapous meinem Vater schuldet auf Grund eines Schuldscheins vom ... zwanzigsten Jahr des göttlichen Commodus, Monat Pharmuthi, durch welchen hinzugefügt wurde, daß ich die vorstehende Pachtnutzung nicht früher aufzuheben brauche, wenn sie nicht auch das aus dem Schuldschein (Geschuldete) bezahlt. Im vierten Jahr des Kaisers und Herrn Markos Antonios Gordianos, am achtundzwanzigsten Choiak.

Berichtigung
BL I, 204; BL V, 48; BL VI, 60; BL VIII, 170; BL XIII, 121

Literatur
Zu Kol. I Z. 16 vgl. S. Alessandrì, Le vendite fiscali I, S.
235, Anm. 23.

Editoren
Mitteis, L.

Publikationsnummer
publiziert P.Lips. I 10

Bearbeiter
Colomo

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_text_00000100