P.Lips.Inv. 487 (+2237)


Schriftträgerdaten

Dokument(e)
P.Lips. I 33 (P.Lips.Inv. 487)

recto
verso

Titel
Denunciatio ex auctoritate

Sammlung
Leipzig, P. Lips., vorhanden

Erwerbung
Erwerbungstyp
Kauf
Kaufdatum
30.06.1903
Käufer
Kornemann
Kiste
IX a (487) / 1. K. X-12 (2237)
Bemerkung

Publikationsart
publiziert P.Lips. I 33
publiziert P.Lips. I 33

Material
Papyrus

Farbe
unbekannt
unbekannt

Maße
Höhe: 26.0 cm / Breite: 45.0 cm

Zustand
unbekannt

komplett
nein

Ausführung
Rolle

Bemerkung
fehlte bei Inventur im Mai 1978; befand sich als Leihgabe im Deutschen Buch- und Schriftmuseum der DB in Leipzig (10.7.2008), ein Teil der II. Kolumne war in der UB verblieben, wurde irrtümlich unter P.Lips.Inv. 2237 neu inventarisiert. Die Zusammengehörigkeit wurde von Frau Quenouille entdeckt. Aus sammlungsgeschichtlichen Gründen wurden die beiden Inv.Nrn. beibehalten.

Bearbeiter
Trojahn

Lizenz (Metadaten) :
CC0 1.0

Lizenz (Bilder) :
Public Domain Mark 1.0

MyCoRe ID
UBLPapyri_schrift_00000330

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_schrift_00000330

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Textdaten

Verweis
zur Übersicht der Daten

Inventarnummer
P.Lips.Inv. 487 (+2237)

Titel
Denunciatio ex auctoritate

Erhaltung
rechts und links abgebrochen
Schluss fehlt

Erhaltung
mehrere auch größere Lücken
der Text von Kol. I beginnt auf der Höhe von Kol. II, Z. 10, Z. 1-9 sind in Kol. I anscheinend freigelassen
der Rest von Kol. I nur wenige Buchstaben Zeilenenden

Textart
dokumentarisch

Textthema
Eingaben an Behörden
Erbrecht

Schrift
griechisch
lateinisch

Sprache
Griechisch
Lateinisch

Inhalt
Der Erblasser, Paxas, hatte fünf Töchter. Drei von ihnen, nämlich Sarapiaine, Heliodora und Theoneina, sollten je ein Drittel erben, da die anderen beiden Töchter, Nemesilla und Dionysia, verheiratet und durch die Mitgift versorgt waren. Nemesilla und Dionysia hatten sich jedoch gegen das Testament Erbmasse angeeignet, wogegen Sarapiaine prozessiert. Im Laufe des jahrelangen Verfahrens waren Nemesilla und Dionysia verstorben, mit den Erben der Dionysia kam es zu einer Einigung, sodaß der Streit jetzt nur noch zwischen Sarapiaine und den Erben der Nemesilla besteht.

Bestimmungsort
Hermupolis

Bestimmungsgau
Hermopolites

Antikes Archiv

Datierung
vor 29. Juli 368 n. Chr.

Datierung
Im 2. Konsulatsjahr des Flavius Valentinianus und des Flavius Valens und des Gratianus

Tinte
schwarz

Kolumnenzahl
2

Zeilenzahl
33, 31

Schriftrichtung
parallel zur Faser

Seitenfolge
Verso: Einlieferungsvermerk

Editio princeps
P.Lips. I 33

Editionen
Kol. II: M.Chr. 55
ChLA XII 525
FIRA III 175
CPL, Annexe 5 (Auszüge)
Jur. Pap. 88

Referenzwerke

Text publiziert
1
P.Lips. I 33

Übersetzung
P.Lips. I 33: Unter dem Konsulat unserer Herren Fl. Valentinianus zum zweitenmal und Valens zum zweitenmal ......... Gratians (?), der immerwährenden Augusti. Aurelios Athenodoros, öffentlicher Arzt von Hermupolis der glänzenden (Stadt), als Wortführer für Sarapiaine, Tochter des Paxas (?) ... und der Mutter Didyme (gemäß seinem) in die Akten des Statthalters aufgenommenen (Mandat?), dem Fl. Herakleon, dem Benefiziarier, und dem Offizial Isidor und der Syra, den Erben der Nemesilla von derselben Stadt, Prozeßgegnern, Gruß. Nachdem es mir gestattet war, habe ich, Athenodoros, euch den Streit verkündet und öfters, ihr vermeidet aber, mir geradeaus gegenüberzutreten, und auch jetzt ist mir der Prozeß ohne Anfang geblieben, nachdem mein Herr, der erhabene Statthalter Fl. Herakleios, entschieden hatte, daß mir die Fristerneuerung abermals bewilligt werden muß, welche ich schon hatte, da ich einmal die Frist verloren habe. Deshalb künde ich auch jetzt, unter Zuziehung der Behörde, den Streit an, gemäß dem Bescheid, lautend: "Fl. Herakleios, der erhabene Statthalter, sprach: `Da der Prozeß ohne Anfang erschien, wirst du unter der Autorität des Gerichts den Streit verkünden.´" Ich weise ferner nach, daß die Erneuerung geschehen ist, so: "Strategius, vir perfectissimus, Comes, Präses der Thebais, sprach: `Es werden die Fristen erneuert werden, da (?) hingehalten wird [derjenige, von dem] geladen worden ist´ (lateinisch redend); Fl. Strategius, der erlauchte Comes und Präses, sprach: `Es werden die Fristen erneuert werden, da der Prozeß ausgefallen ist.´" Paxas war nämlich der Vater der Sarapiaine und der Dionysia und der Heliodora und der Theoneina und der Nemesilla. Er errichtete aber ein schriftliches Testament, bestimmend, daß die Nemesilla und die Dionysia mit ihren Mitgiften abgefunden sein sollen, seine andern drei Töchter aber die übrige Erbschaft haben sollen. Als aber die Nemesilla und die Dionysia, als die an Jahren älteren, ihr Vermögen zu besorgen imstande waren, erhob ich Klage; und die Erben der Dionysia verglichen sich mit mir; ihr aber und Sokrates nun, die Kinder der Nemesilla, habt, .... Ausflüchte gebrauchend, die Rückgabe noch nicht vollzogen. Darum habe ich öfter den Prozeß anhängig gemacht, schon früher in gültiger Weise; da ihr aber wieder Ausflüchte gebrauchtet, erschien der Prozeß ohne Anfang. Darum künde ich euch wegen der untenstehenden Angelegenheit den Prozeß an, verlangend ein ideelles Drittel, auf daß ich, da es nichts gibt, was eingewendet werden könnte (?), gemäß meiner Vindikation einen Teil erhalte; denn ich habe bereits den Archonten (oder den Statthalter?), meinen Herrn, unterrichtet, .....(Rest unsicher). lat. Übers.: FIRA III, 175

Berichtigung
BL I,205/206; BL IX 124; BL XI 108; BL XII 98; BL XIII 121

Literatur
Umfangreicher Kommentar in P.Lips. I 33; zu Kol. II Z. 3 vgl. P. van Minnen in: Le rôle et le statut de femme, S. 340, Anm. 8.

Editoren
Mitteis, L.

Publikationserl.
Andrea Bernini

Bemerkung
Unter P.Lips. I 33 ist der Text in der Duke Databank unvollständig gegeben, den Rest findet man unter M.Chr. 55.

Publikationsnummer
publiziert P.Lips. I 33

Bearbeiter
Trojahn

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_text_00000330