P.Lips.Inv. 1451


Schriftträgerdaten

recto
verso

Titel
Eingabe an den Präfekten
Rundschreiben des Präfekten Tineius Demetrius an die Strategen der Heptanomia und des Arsinoites

Sammlung
Leipzig, P. Lips., vorhanden

Erwerbung
Fundort
Faijum
Kaufort
Kairo
Käufer
Deutsches Papyruskartell
Verkäufer
M. Nahman
Bemerkung
1913 Losnummer 83

Publikationsart
publiziert P.Lips. II 145
publiziert P.Lips. II 145

Material
Papyrus

Maße
Höhe: 21.0 cm / Breite: 29.5 cm

Zustand
zerfasert

komplett
nein

Ausführung
Blatt

Klebung
--< 11.5 cm

Abbildung publ.
P.Lips. II, Taf. XXXII
P.Lips. II, Taf. XXXIII

Bearbeiter
Trojahn

Lizenz (Metadaten) :
CC0 1.0

Lizenz (Bilder) :
Public Domain Mark 1.0

MyCoRe ID
UBLPapyri_schrift_00001450

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_schrift_00001450

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Textdaten

Verweis
zur Übersicht der Daten

Inventarnummer
P.Lips.Inv. 1451V

Titel
Rundschreiben des Präfekten Tineius Demetrius an die Strategen der Heptanomia und des Arsinoites

Erhaltung
links abgebrochen

Erhaltung
Rand* Faltungen*

Textart
dokumentarisch

Textthema
Rechtssetzung, Rechtspflege, Verwaltung

Schrift
griechisch
griechisch

Sprache
Griechisch
Griechisch

Inhalt
Rundschreiben über korrupte Dorfschreiber und Ersatznominierung für Liturgien.

Bestimmungsort
Ptolemais Euergetis ?

Bestimmungsgau
Arsinoites

Datierung
18.1. 189 n. Chr.

Datierung
23. Tybi im 29. Jahr des Commodus

Inh. Verknüpfung
dieselbe Angelegenheit: P.Lips. II 146 und P.Lips. II 147

Tinte
schwarz

Kolumnenzahl
1

Zeilenzahl
24

Schriftrichtung
quer zur Faser

Editio princeps
P.Lips. II 145

Referenzwerke

Übersetzung
P.Lips. II 145: Tineius Demetrius grüßt die Strategen der Heptanomia und des Arsinoites. Ich vernehme, daß die Dorfschreiber sich gegen die Erlasse von allen vor mir amtierenden Präfekten nicht in den Logisterien aufhalten, sondern durch die Dörfer ziehen, wobei sie Gebühren erheben und viele Liturgie-Pflichtige verheimlichen. Ich habe Euch nun angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß Ihr Euch in den Dörfern aufhaltet und daß nicht solche zu den Liturgien berufen werden, die ---, wobei Ihr wissen sollt, daß, wenn einer nach diesen meinen Anordnungen überführt wird, daß er Leute verheimlicht oder sich vom Logisterion entfernt, Strafe für die Untreue erleiden wird. Es ist zwar all denjenigen, die zum zweiten Mal zu einer Liturgie nominiert werden, erlaubt, solche Leute vorzuschlagen, die zuvor noch keine Liturgie abgeleistet haben, damit sie selbst ---. Andernfalls (aber sollen) die zum Dienst Bestimmten (d.h. zur Liturgie Vorgeschlagenen) und diejenigen, die vorher noch keine Liturgie abgeleistet haben, Dienst tun. Solche und die Dorfschreiber aber, die überführt werden, daß sie --- Leute vorschlagen oder verheimlichen, sollen der gehörigen Strafe verfallen. Die Abschrift dieses meines Rundschreibens befehle ich in deutlichen Buchstaben öffentlich auszuhängen, damit alle meine Entscheidungen kennen. Ich wünsche Euch Gesundheit. Im 29. Jahr des Aurelius Commodus Antoninus Caesar, des Herrn, am 10. Hadrianos. Ich, Ammonios, der Stratege der Herakleidu Meris des Arsinoites, habe die Abschrift des von dem Präfekten Tineius Demetrius, vir illustris, ausgehenden Rundschreibens darüber, daß sich die Dorfschreiber nicht in den Dörfern aufhalten, und über die nicht zur Liturgie Vorgeschlagenen öffentlich aushängen lassen, damit es alle wissen und seine Entscheidungen beachten. Ich habe unterzeichnet. Im 29. Jahr des Imperator Caesar Marcus Aurelius Commodus Antoninus Pius Felix Augustus Armeniacus Medicus Parthicus Sarmaticus Germanicus Maximus Britannicus, am 23. Tybi.

Berichtigung
BL XIII, 122.

Literatur
Zu Z. 1 vgl. D. Hagedorn, ZPE 145 (2003), S. 225-226.

Editoren
Duttenhöfer, R.

Publikationsnummer
publiziert P.Lips. II 145

Bearbeiter
Trojahn

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_text_00001451


Textdaten

Verweis
zur Übersicht der Daten

Inventarnummer
P.Lips.Inv. 1451R

Titel
Eingabe an den Präfekten

Erhaltung
links abgebrochen

Erhaltung
Rand* Faltungen*

Textart
dokumentarisch

Textthema
Eingaben an Behörden

Schrift
griechisch
griechisch

Sprache
Griechisch
Griechisch

Inhalt
Antonios Domnos alias Philantinoos, Sohn des Antonios Romanos, sendet dem praefectus Aegypti, Tineios Demetrios, Abschriften seiner Eingaben an Iulios Likinnianos, procurator des Idios Logos und Vertreter des Dioiketen, weil er Unrecht durch Horion, den Dorfschreiber von Philadelphia, erlitten hat.

Bestimmungsort
Ptolemais Euergetis ?

Bestimmungsgau
Arsinoites

Datierung
15. - 18. Januar 189 n. Chr.

Datierung
20. Tybi im 29. Jahr des Commodus

Inh. Verknüpfung
dieselbe Angelegenheit: P.Lips. II 146 und P.Lips. II 147

Tinte
schwarz

Kolumnenzahl
2

Zeilenzahl
33, 37

Schriftrichtung
parallel zur Faser

Editio princeps
P.Lips. II 145

Referenzwerke

Übersetzung
P.Lips. II 145: An [ ]us Tineius Demetrius, praefectus Aegypti, von Antonius Domnus alias Philantinous, Sohn des Antonius Romanus, (von der Phylen- und Demenzugehörigkeit her) Traianeios bzw. Strateios, Bürger von Antinoupolis. --- (7) Damit ich aber nicht zuviele Worte über dieselbe Sache verliere, habe ich die Abschriften der Eingabe, die ich den Iulius Licinnianus, vir egregius, dem Vertreter des Dioiketen, eingereicht habe, in der alle Einzelheiten des Falles dargelegt sind, und des Briefes, welchen dieser daraufhin an den Strategen der Herakleidu Meris des Arsinoites geschrieben hat, unten angefügt --- (und) ich bitte dich, wenn es deinem Genius recht scheint, zu befehlen, an den Strategen zu schreiben, die entsprechenden Weisungen gemäß dem Brief des Iulius Licinnianus auszuführen und ---. Lebe wohl! (18) Es sind dies aber (die Abschriften): An Iulius Licinnianus, vir egregius, den procurator des Idios Logos und Vertreter des Dioiketen, von Antonius Domnus alias Philantinous, Sohn des Antonius Romanus, (von der Phylen- und Demenzugehörigkeit her) Traianeios bzw. Strateios, Bürger von Antinoupolis. Ich schwöre bei deiner ---, Herr, daß ich gegen meinen Willen und entgegen meiner Neigung --- diese Klage angestrengt habe, aber wegen des vielen Unrechts, das ich durch Horion, den Dorfschreiber des Dorfes Philadelphia der Herakleidu Meris des Arsinoites, erlitten habe, wegen der erpresserischen Eintreibungen, die ich zu erleiden hatte, --- bin ich dahin gekommen, daß ich mich gegen die Machenschaften dieses Menschen mir gegenüber zur Wehr setze. Obwohl doch von ausnahmslos allen früheren Präfekten der Erlaß ergangen war, daß niemand sich in das Amt des Dorfschreibers hineindrängen dürfe, ohne auch die vorhergehenden Ämter innegehabt zu haben und Praktor gewesen zu sein, --- (31) kam er nun auch noch zu den Kopfsteuerpflichtigen(?) (und erreichte?), eingeschrieben zu werden, und gelangte(?) so in das Amt des Dorfschreibers, obwohl er weder vorher eine Liturgie abgeleistet hatte, wie es vorgeschrieben ist, noch den vorgeschriebenen Poros dazu aufweisen kann. (35) Außerdem --- im einzelnen, wie ich beim Gerichtstermin aussagen werde, bitte ich dich, dich über diese Dinge zu empören und zu befehlen, dem Strategen des Gaues zu schreiben, ihn von diesen Machenschaften abzuhalten, und, nachdem ein anderer statt seiner vorgeschlagen wurde, ihn zu deiner Vernehmung vorzuladen, daß er die gehörige Rechenschaft ablege, damit ich entlastet bin und für alle Zeit deinem Genius danken kann. Lebe wohl! (49) Iulius Licinnianus an den Strategen der Herakleidu Meris des Arsinoites, Grüße. Von den mir eingereichten Petitionen von Antonius Domnus, der behauptet, daß Horion kein hinreichendes Vermögen besitze, nicht Praktor gewesen und daher zu Unrecht Dorfschreiber sei, habe ich dir das eine Exemplar abgezeichnet geschickt, damit du Nachforschungen anstellst und, wenn es sich so verhält, dafür Sorge trägst, daß ein anderer an seiner Stelle vorgeschlagen wird, indem du Namen zur Auslosung an den Epistrategen, vir egregius, schickst, während das Amt solange von den Presbyteroi verwaltet wird. Prüfe aber auch die anderen Dinge, über die er berichtet, und was du herausfindest, melde dem Aurelius Plotius, vir egregius, der mich während meiner Reise vertritt. (29. Jahr), 20. Tybi. (68) Ich, Antonius Domnus, habe eingereicht. (69) [Datum] Der Stratege, der angegangen wird (d.h. an den sich der Kläger wendet), soll es in seinem Kompetenzbereich an nichts fehlen lassen! Gib aus!

Berichtigung
BL XII, 99.

Editoren
Duttenhöfer, R.

Publikationsnummer
publiziert P.Lips. II 145

Bearbeiter
Trojahn

Statische URL
https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_text_00001450