P.Lips.Inv. 1451
Schriftträgerdaten
-
rectoverso
- Titel
-
Eingabe an den PräfektenRundschreiben des Präfekten Tineius Demetrius an die Strategen der Heptanomia und des Arsinoites
- Sammlung
- Leipzig, P. Lips., vorhanden
- Erwerbung
- Fundort
- Faijum
- Kaufort
- Kairo
- Käufer
- Deutsches Papyruskartell
- Verkäufer
- M. Nahman
- Bemerkung
- 1913 Losnummer 83
- Publikationsart
-
publiziert P.Lips. II 145publiziert P.Lips. II 145
- Material
- Papyrus
- Maße
- Höhe: 21.0 cm / Breite: 29.5 cm
- Zustand
- zerfasert
- komplett
- nein
- Ausführung
- Blatt
- Klebung
- --< 11.5 cm
- Abbildung publ.
-
P.Lips. II, Taf. XXXIIP.Lips. II, Taf. XXXIII
- Bearbeiter
- Trojahn
- Lizenz (Metadaten) :
- CC0 1.0
- Lizenz (Bilder) :
- Public Domain Mark 1.0
- MyCoRe ID
- UBLPapyri_schrift_00001450
- Statische URL
- https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_schrift_00001450
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Textdaten
- Verweis
- zur Übersicht der Daten
- Inventarnummer
- P.Lips.Inv. 1451V
- Titel
- Rundschreiben des Präfekten Tineius Demetrius an die Strategen der Heptanomia und des Arsinoites
- Erhaltung
- links abgebrochen
- Erhaltung
- Rand* Faltungen*
- Textart
- dokumentarisch
- Textthema
- Rechtssetzung, Rechtspflege, Verwaltung
- Schrift
- griechisch
griechisch - Sprache
- Griechisch
Griechisch - Inhalt
- Rundschreiben über korrupte Dorfschreiber und Ersatznominierung für Liturgien.
- Bestimmungsort
- Ptolemais Euergetis ?
- Bestimmungsgau
- Arsinoites
- Datierung
- 18.1. 189 n. Chr.
- Datierung
- 23. Tybi im 29. Jahr des Commodus
- Inh. Verknüpfung
- dieselbe Angelegenheit: P.Lips. II 146 und P.Lips. II 147
- Tinte
- schwarz
- Kolumnenzahl
- 1
- Zeilenzahl
- 24
- Schriftrichtung
- quer zur Faser
- Editio princeps
- P.Lips. II 145
- Referenzwerke
- Übersetzung
- P.Lips. II 145: Tineius Demetrius grüßt die Strategen der Heptanomia und des Arsinoites. Ich vernehme, daß die Dorfschreiber sich gegen die Erlasse von allen vor mir amtierenden Präfekten nicht in den Logisterien aufhalten, sondern durch die Dörfer ziehen, wobei sie Gebühren erheben und viele Liturgie-Pflichtige verheimlichen. Ich habe Euch nun angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß Ihr Euch in den Dörfern aufhaltet und daß nicht solche zu den Liturgien berufen werden, die ---, wobei Ihr wissen sollt, daß, wenn einer nach diesen meinen Anordnungen überführt wird, daß er Leute verheimlicht oder sich vom Logisterion entfernt, Strafe für die Untreue erleiden wird. Es ist zwar all denjenigen, die zum zweiten Mal zu einer Liturgie nominiert werden, erlaubt, solche Leute vorzuschlagen, die zuvor noch keine Liturgie abgeleistet haben, damit sie selbst ---. Andernfalls (aber sollen) die zum Dienst Bestimmten (d.h. zur Liturgie Vorgeschlagenen) und diejenigen, die vorher noch keine Liturgie abgeleistet haben, Dienst tun. Solche und die Dorfschreiber aber, die überführt werden, daß sie --- Leute vorschlagen oder verheimlichen, sollen der gehörigen Strafe verfallen. Die Abschrift dieses meines Rundschreibens befehle ich in deutlichen Buchstaben öffentlich auszuhängen, damit alle meine Entscheidungen kennen. Ich wünsche Euch Gesundheit. Im 29. Jahr des Aurelius Commodus Antoninus Caesar, des Herrn, am 10. Hadrianos. Ich, Ammonios, der Stratege der Herakleidu Meris des Arsinoites, habe die Abschrift des von dem Präfekten Tineius Demetrius, vir illustris, ausgehenden Rundschreibens darüber, daß sich die Dorfschreiber nicht in den Dörfern aufhalten, und über die nicht zur Liturgie Vorgeschlagenen öffentlich aushängen lassen, damit es alle wissen und seine Entscheidungen beachten. Ich habe unterzeichnet. Im 29. Jahr des Imperator Caesar Marcus Aurelius Commodus Antoninus Pius Felix Augustus Armeniacus Medicus Parthicus Sarmaticus Germanicus Maximus Britannicus, am 23. Tybi.
- Berichtigung
- BL XIII, 122.
- Literatur
- Zu Z. 1 vgl. D. Hagedorn, ZPE 145 (2003), S. 225-226.
- Editoren
- Duttenhöfer, R.
- Publikationsnummer
- publiziert P.Lips. II 145
- Bearbeiter
- Trojahn
- Statische URL
- https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_text_00001451
Textdaten
- Verweis
- zur Übersicht der Daten
- Inventarnummer
- P.Lips.Inv. 1451R
- Titel
- Eingabe an den Präfekten
- Erhaltung
- links abgebrochen
- Erhaltung
- Rand* Faltungen*
- Textart
- dokumentarisch
- Textthema
- Eingaben an Behörden
- Schrift
- griechisch
griechisch - Sprache
- Griechisch
Griechisch - Inhalt
- Antonios Domnos alias Philantinoos, Sohn des Antonios Romanos, sendet dem praefectus Aegypti, Tineios Demetrios, Abschriften seiner Eingaben an Iulios Likinnianos, procurator des Idios Logos und Vertreter des Dioiketen, weil er Unrecht durch Horion, den Dorfschreiber von Philadelphia, erlitten hat.
- Bestimmungsort
- Ptolemais Euergetis ?
- Bestimmungsgau
- Arsinoites
- Datierung
- 15. - 18. Januar 189 n. Chr.
- Datierung
- 20. Tybi im 29. Jahr des Commodus
- Inh. Verknüpfung
- dieselbe Angelegenheit: P.Lips. II 146 und P.Lips. II 147
- Tinte
- schwarz
- Kolumnenzahl
- 2
- Zeilenzahl
- 33, 37
- Schriftrichtung
- parallel zur Faser
- Editio princeps
- P.Lips. II 145
- Referenzwerke
- Übersetzung
- P.Lips. II 145: An [ ]us Tineius Demetrius, praefectus Aegypti, von Antonius Domnus alias Philantinous, Sohn des Antonius Romanus, (von der Phylen- und Demenzugehörigkeit her) Traianeios bzw. Strateios, Bürger von Antinoupolis. --- (7) Damit ich aber nicht zuviele Worte über dieselbe Sache verliere, habe ich die Abschriften der Eingabe, die ich den Iulius Licinnianus, vir egregius, dem Vertreter des Dioiketen, eingereicht habe, in der alle Einzelheiten des Falles dargelegt sind, und des Briefes, welchen dieser daraufhin an den Strategen der Herakleidu Meris des Arsinoites geschrieben hat, unten angefügt --- (und) ich bitte dich, wenn es deinem Genius recht scheint, zu befehlen, an den Strategen zu schreiben, die entsprechenden Weisungen gemäß dem Brief des Iulius Licinnianus auszuführen und ---. Lebe wohl! (18) Es sind dies aber (die Abschriften): An Iulius Licinnianus, vir egregius, den procurator des Idios Logos und Vertreter des Dioiketen, von Antonius Domnus alias Philantinous, Sohn des Antonius Romanus, (von der Phylen- und Demenzugehörigkeit her) Traianeios bzw. Strateios, Bürger von Antinoupolis. Ich schwöre bei deiner ---, Herr, daß ich gegen meinen Willen und entgegen meiner Neigung --- diese Klage angestrengt habe, aber wegen des vielen Unrechts, das ich durch Horion, den Dorfschreiber des Dorfes Philadelphia der Herakleidu Meris des Arsinoites, erlitten habe, wegen der erpresserischen Eintreibungen, die ich zu erleiden hatte, --- bin ich dahin gekommen, daß ich mich gegen die Machenschaften dieses Menschen mir gegenüber zur Wehr setze. Obwohl doch von ausnahmslos allen früheren Präfekten der Erlaß ergangen war, daß niemand sich in das Amt des Dorfschreibers hineindrängen dürfe, ohne auch die vorhergehenden Ämter innegehabt zu haben und Praktor gewesen zu sein, --- (31) kam er nun auch noch zu den Kopfsteuerpflichtigen(?) (und erreichte?), eingeschrieben zu werden, und gelangte(?) so in das Amt des Dorfschreibers, obwohl er weder vorher eine Liturgie abgeleistet hatte, wie es vorgeschrieben ist, noch den vorgeschriebenen Poros dazu aufweisen kann. (35) Außerdem --- im einzelnen, wie ich beim Gerichtstermin aussagen werde, bitte ich dich, dich über diese Dinge zu empören und zu befehlen, dem Strategen des Gaues zu schreiben, ihn von diesen Machenschaften abzuhalten, und, nachdem ein anderer statt seiner vorgeschlagen wurde, ihn zu deiner Vernehmung vorzuladen, daß er die gehörige Rechenschaft ablege, damit ich entlastet bin und für alle Zeit deinem Genius danken kann. Lebe wohl! (49) Iulius Licinnianus an den Strategen der Herakleidu Meris des Arsinoites, Grüße. Von den mir eingereichten Petitionen von Antonius Domnus, der behauptet, daß Horion kein hinreichendes Vermögen besitze, nicht Praktor gewesen und daher zu Unrecht Dorfschreiber sei, habe ich dir das eine Exemplar abgezeichnet geschickt, damit du Nachforschungen anstellst und, wenn es sich so verhält, dafür Sorge trägst, daß ein anderer an seiner Stelle vorgeschlagen wird, indem du Namen zur Auslosung an den Epistrategen, vir egregius, schickst, während das Amt solange von den Presbyteroi verwaltet wird. Prüfe aber auch die anderen Dinge, über die er berichtet, und was du herausfindest, melde dem Aurelius Plotius, vir egregius, der mich während meiner Reise vertritt. (29. Jahr), 20. Tybi. (68) Ich, Antonius Domnus, habe eingereicht. (69) [Datum] Der Stratege, der angegangen wird (d.h. an den sich der Kläger wendet), soll es in seinem Kompetenzbereich an nichts fehlen lassen! Gib aus!
- Berichtigung
- BL XII, 99.
- Editoren
- Duttenhöfer, R.
- Publikationsnummer
- publiziert P.Lips. II 145
- Bearbeiter
- Trojahn
- Statische URL
- https://www.papyrusportal.de/receive/UBLPapyri_text_00001450