linke obere Ecke fehlt größere Lücken linker Rand: 2,5 cm rechter Rand: 0,2 cm oberer Rand: 1,0 cm unterer Rand: 10,0 cm
genre
documentary
type of text
Official orders Cash policy, banking and finance
script/writing
Greek Greek
language
Greek Greek
content
Klaudios Chuis, Sohn des Besas, wird angewiesen, den Einwohnern von Koptos Geld gutzuschreiben, das übriggeblieben war; Statthalter ist Flavios Eutolmios Arsenios.
P.Lips. I 63: Datum. .... des statthalterlichen Bureaus durch die unten unterschreibenden, dem Klaudios Chouis, Sohn des Besas, Ratsherrn des glänzendsten Antinooupolis, Bankier der Provinz Thebais, Gruß. Nachdem auf Grund der Vorschrift in einer Verordnung, (welche) bei der Macht meines Herrn, des erhabensten Statthalters Flavios Eutolmios Arsenios auf Grund des von dem früheren Statthalter Eusebios aufgestellten Regulativs in Anbetracht der Spreu für die in die Heptapolis marschierenden nach Afrika bestimmten Soldaten (veröffentlicht ist) und welche auch durch eine zweite Anordnung euch zugekommen ist, drei und vierzig Goldstücke der Stadt Koptos übrig geblieben sind, demgemäß weisen wir dich an folgendes zu tun: den selbigen Koptiten für die Gerste der 15. Indiktion gemäß dem von der höheren Instanz der erhabensten Eparchen vorgezeichneten Adärationsfuß für (je) dreißig Scheffel ein Goldstück fein gutzuschreiben, und zu deiner Deckung haben wir dir diese Handschrift ausgestellt mit der Unterschrift eines jeden und auf Befragen haben wir geantwortet.
correction
BL I, 209/210
literature
Mitteis, L., Zur Statthalterliste der Thebais, in: Mélanges Nicole. Recueil de mémoires de philologie classique et d' archéologie offerts à Jules Nicole, Genève, 1905, 367-377 (hier: 375/376).
editors
Mitteis, L.
notice
In P.Lips. I 63 ist eine falsche Inventarnummer angegeben, nämlich Inv. 16 statt der korrekten Inv. 5.