P.Lips.Inv. 410 + P.Lips.Inv. 1258
Schriftträgerdaten
- Fragment
-
P.Lips.Inv. 1258
P.Lips.Inv. 410 - Dokument(e)
- P.Lips. I 4 (P.Lips.Inv. 410)
-
rectoverso
- Titel
-
Kaufvertrag über eine Sklavin
- Sammlung
- Leipzig, P. Lips., vorhanden
- Erwerbung
- Erwerbungstyp
- Kauf
- Kaufdatum
- 30.06.1903
- Käufer
- Kornemann
- Kiste
- IX b
- Bemerkung
- Publikationsart
-
publiziert P.Lips. I 4; P.J. Straus, L'achat et la vente
des esclaves dans l'Égypte romaine, S. 330-334.publiziert P.Lips. I 4 - Material
- Papyrus
- Farbe
-
braunbraun
- Maße
- Höhe: 20.0 cm / Breite: 25.3 cm
- Zustand
- normal
- komplett
- nein
- Ausführung
- Blatt
- Bearbeiter
- Colomo
- Lizenz (Metadaten) :
- CC0 1.0
- Lizenz (Bilder) :
- Public Domain Mark 1.0
- MyCoRe ID
- UBLPapyri_schrift_00000040
- Statische URL
- https://papyri-leipzig.dl.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_schrift_00000040
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Textdaten
- Verweis
- zur Übersicht der Daten
- Inventarnummer
- P.Lips.Inv. 410 + P.Lips.Inv. 1258
- Titel
- Kaufvertrag über eine Sklavin
- Erhaltung
- rechts und links abgebrochen
- Erhaltung
- mehrere Lücken, in der Mitte größere
oberer Rand: 1,3 cm
unterer Rand: 5,6 cm - Textart
- dokumentarisch
- Textthema
- Kauf
Status - Schrift
- griechisch
- Sprache
- Griechisch
- Inhalt
- Kaufvertrag über die Sklavin Stephane: Homologia ohne die zugehörige Diagraphe: Aurelia Kyrillus, Tochter des Hierax, kauft von Aurelios Kastor alias Eudaimon die Sklavin Stephane, genannt Stephanus.
- Bestimmungsort
- Hermupolis
- Bestimmungsgau
- Hermopolites
- Datierung
- 10.9.293 n.Chr.
- Datierung
- 13. Thoth im 5. Konsulatsjahr des Diocletianus und im 4. Konsulatsjahr des Maximianus, im 10. Jahr des Gaius Aurelius Valerius Diocletianus und im 9. Jahr des Marcus Aurelius Valerius Maximianus und im 2. Jahr des Flavius Valerius Konstantius und des Gaius Valerius Maximianus
- Inh. Verknüpfung
- Die Fragmente P.Lips.Inv. 410 und 1258, wobei letzteres die linke obere Ecke von 410 darstellt, gehören zussammen mit P.Lips.Inv.275, 603 und P.Strab.inv.gr.2341b und P.Strasb.inv. 2341a und beziehen sich alle auf den Kaufvertrag der Sklavin Stephane.
- Tinte
- schwarz
- Kolumnenzahl
- 1
- Zeilenzahl
- 34
- Buchstabenhöhe
- 0.3 cm
- Zeilenlänge
- 20.0 cm
- Zeilenabstand
- 0.2 cm
- Kolumnenhöhe :
- 18.6 cm
- Schriftrichtung
- parallel zur Faser
- Editio princeps
- P.Lips. I 4
- Editionen
- M.Chr. 171, P.J. Straus, L'achat et la vente
des esclaves dans l'Égypte romaine, S. 330-334. - Referenzwerke
- Übersetzung
- P.Lips. I 4 (unvollständig): Datum. Es erklärt Aurelios Kastor alias Eudaimon, Ratsherr des herrlichsten Antinoupolis mit dem Garanten, Fidejussor und Bürgen dieses Verkaufs und aller darin geschriebenen Bestimmungen Aurelios Hermapollon alias Dioskoros, Sohn des Didymos, aus Hermupolis, registriert im Quartier Ostkastell, ungefähr .. Jahre alt, der Aurelia Kyrillous, Tochter des Hierax, von derselben Stadt Hermupolis, registriert in demselben Quartier, ohne Geschlechtsvormund handelnd kraft Kinderrechts, unter Zuziehung ihres Mannes Aurelios Hermias alias Kronios, gewesenen Exegeten, Eutheniarchen, Ratsherrn, designierten Gymnasiarchen derselben Stadt Hermupolis, - daß er, der erklärende Kastor alias Eudaimon, verkauft habe der Kyrillous eine Arbeitssklavin ... namens Stephane, zubenannt Stephanous oder wenn sie mit sonst einem Namen gerufen wird oder werden wird, von Geburt eine Kreterin, mit gerader Nase, eine Narbe habend über dem Knöchel des rechten Fußes, ungefähr 20 Jahre alt, welche er auch selbst gekauft hat [....] im 9. resp. 8. resp. 1. Jahr im Epeiph von Origenes, alias Sophroniskos, dem Sohn des [...]on ......, unter Gewährleistung des [....., Sohnes des] ......, aus der Phyle der Sosikosmier, Demos der Althaieer, gemäß der auf ihn, Kastor, von Origenes ausgestellten Urkunde, welche Urkunde mitsamt der Steuererklärung und Anakrisis, die er abgegeben hat an [......] alias Hippias, die gewesenen Exegeten und gegenwärtigen Hypomnematographen, auch mitsamt der auf Origenes ausgestellten und ihm, dem Kastor, überlieferten Vorbesitzurkunde über dieselbe Sklavin der Verkäufer Kastor der Käuferin Kyrillous übergeben hat behufs der daraus entspringenden rechtsgültigen Sicherung und Gewähr; welche Sklavin namens Stephanous er übergeben wird der Käuferin Kyrillous, wie sie ist, unentreißbar, frei von heiliger Krankheit und Aussatz (?), den verabredeten Kaufpreis aber, fünfzehn Talente in neuer kaiserlicher Silbermünze, macht 15 Silbertalente, hat der Verkäufer Kastor von der Käuferin Kyrillous empfangen durch Anweisung bei der Pächterbank in Hermupolis, im vollen Betrag, und es soll sein (folgen Gewährleistungsklauseln); es hat aber die Käuferin bezahlt dem ... und der Agoranomie das Gebührende usf.
- Berichtigung
- BL VIII, 170; BL X, 95; BL XIII, 121
- Editoren
- Mitteis, L.
Straus, J. - Publikationserl.
- Reinhold Scholl (29.3.2021)
- Bemerkung
- Unter P.Lips. I 4 ist in der Duke Databank of Documentary Papyri der Text nicht gegeben, Ort und Datum sind dort falsch angegeben. Es wird der Text von M.Chr. 171 angezeigt.
- Publikationsnummer
- publiziert P.Lips. I 4
- Bearbeiter
- Scholl
- Statische URL
- https://papyri-leipzig.dl.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_text_00000040