P.Lips.Inv. 72


Written object

Document(s)
P.Lips. I 10 (P.Lips.Inv. 72)

recto
verso

title
Gesuch um Registrierung einer Hypothekarurkunde

collection
Leipzig, P. Lips., available

acquisition
date of purchase
01.11.1902
acquirer
Rubensohn
box
VII a
remark
November 1902

publication
publiziert P.Lips. I 10
publiziert (leer)

writing material
Papyrus

colour
brown
brown

size/dimension
Height: 39.5 cm / Width: 32.5 cm

state of preservation
rubbed off

complete
no

format
Roll

colleseis
--< 18.7 cm / --< 37.2 cm

author of record
Colomo

License (metadata) :
CC0 1.0

License (images) :
Public Domain Mark 1.0

MyCoRe ID
UBLPapyri_schrift_00000100

Static URL
https://papyri-leipzig.dl.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_schrift_00000100

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Text

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to the data overview

inventory no.
P.Lips.Inv. 72

title
Gesuch um Registrierung einer Hypothekarurkunde

preservation of text
broken on the left

retention
größere Lücken
oberer Rand: 1,6 cm
unterer Rand unter Kol. I: 2,6 cm
unterer Rand unter Kol. II: 7,5

genre
documentary

type of text
Archives and registrations
Other

script/writing
Greek

language
Greek

content
Aurelia Aretus alias Heronus, Tochter des Heron, liefert die Abschrift einer Hypothekarurkunde ein, nach der ihr Vater Heron, Sohn des Antonas, der Sarapus, Tochter des Pauseiris des Älteren, ein Talent und 2000 Silberdrachmen verliehen hat, mit ihren 20 einhalb einachtel Aruren Land als Sicherheit.

destination
Hermoupolis

destination nome
Hermopolites

ancient archives

date numeric
24.12.240 n.Chr.

date detailed
28. Choiak im 4. Jahr des Marcus Antonius Gordianus

ink
black

number of columns
2

number of lines
40, 34

letter heigh
0.3 cm

line length
18.5 cm
19.0 cm

line distance
0.3 cm

column height :
23.6 cm
28.4 cm

direction of writing
along the fibres

Page sequence
Verso: leer

editio princeps
P.Lips. I 10

editions
M.Chr. 189: Kol. I, Z. 1-13 und Z. 35-41; Kol. II komplett

reference works

published text
1
P.Lips. I 10

translation
P.Lips. I 10 (unvollständig): An .........., auch genannt Serenos, Priester, Archidikastes und betraut mit der Leitung der Chrematisten und der anderen Gerichte. Von Aurelia Aretous, auch genannt Heronous, Tochter des Heron, Bürgerin. Von der meinem Vater Heron, Sohn des Antonas, Sohnes des Paniskos, Phyle der Archistrateer, Demos der Althaier, ausgestellten dreifachen Schuldurkunde und den darauf folgenden Schriften, sowie der darunter stehenden Unterschrift, folgt hier die Abschrift. Sarapous, Tochter Pauseiris des Älteren und der Mutter ........, vom Dorf Moirai im (obern) koussitischen Gau, mit dem Geschlechtsvormund, ihrem Bruder, von denselben Eltern, aus demselben Dorf, grüßt Heron, den Sohn des Antonas, u.s.f. Ich bekenne, von dir erhalten zu haben, bar per Kassa, ein Kapital von einem Talent und zweitausend Drachmen in Silber, welches ich dir auch zurückerstatten werde binnen zehn Monaten (gerechnet) vom laufenden Monat Mesore des gegenwärtigen achtzehnten Jahres der Kaiser und Herren Markos Aurelios Antoneinos und Lukios Aurelios Kommodos, unverzüglich; zur Sicherheit des vorstehenden Kapitals aber verpfände ich dir gemäß diesem Schuldschein das mir gehörige halbe Anteil der unten stehenden einundvierzig drei (l.: ein) Viertel Katökenaruren, was beträgt zwanzig einhalb ein Achtel Aruren, befindlich [in ... Schlägen, der eine Schlag] im Norden u.s.f. lin. 32f.: und bei demselben .... ein Viertel eines Gartens mit den darin befindlichen Anpflanzungen [im Umfang von] eineinhalb ein Viertel Aruren, dessen Nachbarn sind im Süden und Osten ..., nach den andern Himmelsgegenden die Kanalgrenze. Anstatt der .... eine Drachme von jeder Mine in jedem Monat betragenden Zinsen aber (verpfände ich dir) die Fruchtziehung und Verpachtung und jedes EInkommen aus dem vorstehenden u.s.f., oder du sollst Vollstreckung vollziehen an meiner Person und aus dem Deckungspfand und aus allem (meinem) sonstigen Vermögen, wie auf Grund eines Urteils; sonach werde ich das vorstehende Pfand bewahren, sowohl unveräußerlich als unbelehnbar für andere, bis ich bezahle oder das vorstehende Kapital in der bezeichneten Frist eingetrieben wird, und werde garantieren mit jeder Garantie für öffentliche und private Lasten und alles schlechthin. Die Verpfändung ist gültig wie im öffentlichen Archiv einregistriert, die ich dir auch dreifach ausstellte, rein von Rasur und Zusätzen und Durchstreichungen, im achtzehnten Jahre u.s.f. Ich Hermammon, Sohn des Sarapammon, habe den Kontext geschrieben. Ich Sarapous, Tochter des Pauseiris, empfing das eine Talent und die zweitausend Drachmen in Silber und werde dir zurückgeben und verpfändete und werde zur verpachtbaren Nutzung gewähren wie vorsteht. Ich Sarapion, Sohn des Pauseiris, habe unterfertigt als Geschlechtsvormund meiner Schwester und für sie geschrieben, da sie nicht schreiben kann. Da diese Urkunde vorhanden und mein Vater Aurelios Heron gestorben war mit Hinterlassung - auf Grund des römischen Testaments, das er zurückließ vom fünften Jahr des göttlichen Severos Alexander, aus dem (Monat) Mecheir, das auch gesetzlich eröffnet ward im ... Jahr, ebenfalls im Monat Mecheir - von mir, seiner Tochter, als Erbin auf elf Zwölftel und seinem Adoptivsohn Markos Aurelios Serenos, Sohn des Isidoros, als Erben auf das letzte Zwölftel, und da ich mich alsbald der auf mich kommenden elf Zwölftel des Fruchtgenusses der vorstehenden Aruren und des Gartens bemächtigte, an Stelle der Kapitalszinsen, gemäß der vorbezeichneten Verabredung, so will ich, daß von der dreifachen Urkunde das Original in das öffentliche (Register) kommt, wobei ich der Stadt die für das Original bestimmten zwölf Drachmen und die Gebühren vom Werte gebe, und bitte, man möge, dieselbe entgegennehmend, unterschrieben durch den von mir bevollmächtigten Aurelios Heron in dem Sinne, daß die darunter befindliche Unterschrift die eigenhändige des für Sarapous unterzeichnenden Bruders derselben, Sarapion, ist - sie zusammen mit dieser Eingabe registrieren in die Hadrianische Bibliothek, die gleiche Eingabe aber auch in das Nanaion, damit mir die Ansprüche aus derselben bleiben wie aus einem öffentlichen Akt; dabei soll mir verbleiben der Anspruch betreffend die weiteren viertausend Silberdrachmen und ebensoviel an Stelle weiterer Zinsen, welche dieselbe Schuldnerin Sarapous meinem Vater schuldet auf Grund eines Schuldscheins vom ... zwanzigsten Jahr des göttlichen Commodus, Monat Pharmuthi, durch welchen hinzugefügt wurde, daß ich die vorstehende Pachtnutzung nicht früher aufzuheben brauche, wenn sie nicht auch das aus dem Schuldschein (Geschuldete) bezahlt. Im vierten Jahr des Kaisers und Herrn Markos Antonios Gordianos, am achtundzwanzigsten Choiak.

correction
BL I, 204; BL V, 48; BL VI, 60; BL VIII, 170; BL XIII, 121

literature
Zu Kol. I Z. 16 vgl. S. Alessandrì, Le vendite fiscali I, S.
235, Anm. 23.

editors
Mitteis, L.

publication no.
publiziert P.Lips. I 10

editor
Colomo

Static URL
https://papyri-leipzig.dl.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_text_00000100