Aurelia Aretus alias Heronus, Tochter des Heron, liefert die Abschrift einer Hypothekarurkunde
ein, nach der ihr Vater Heron, Sohn des Antonas, der Sarapus, Tochter des Pauseiris
des Älteren, ein Talent und 2000 Silberdrachmen verliehen hat, mit ihren 20 einhalb
einachtel Aruren Land als Sicherheit.
P.Lips. I 10 (unvollständig): An .........., auch genannt Serenos, Priester, Archidikastes
und betraut mit der Leitung der Chrematisten und der anderen Gerichte. Von Aurelia
Aretous, auch genannt Heronous, Tochter des Heron, Bürgerin. Von der meinem Vater
Heron, Sohn des Antonas, Sohnes des Paniskos, Phyle der Archistrateer, Demos der Althaier,
ausgestellten dreifachen Schuldurkunde und den darauf folgenden Schriften, sowie der
darunter stehenden Unterschrift, folgt hier die Abschrift. Sarapous, Tochter Pauseiris
des Älteren und der Mutter ........, vom Dorf Moirai im (obern) koussitischen Gau,
mit dem Geschlechtsvormund, ihrem Bruder, von denselben Eltern, aus demselben Dorf,
grüßt Heron, den Sohn des Antonas, u.s.f. Ich bekenne, von dir erhalten zu haben,
bar per Kassa, ein Kapital von einem Talent und zweitausend Drachmen in Silber, welches
ich dir auch zurückerstatten werde binnen zehn Monaten (gerechnet) vom laufenden Monat
Mesore des gegenwärtigen achtzehnten Jahres der Kaiser und Herren Markos Aurelios
Antoneinos und Lukios Aurelios Kommodos, unverzüglich; zur Sicherheit des vorstehenden
Kapitals aber verpfände ich dir gemäß diesem Schuldschein das mir gehörige halbe Anteil
der unten stehenden einundvierzig drei (l.: ein) Viertel Katökenaruren, was beträgt
zwanzig einhalb ein Achtel Aruren, befindlich [in ... Schlägen, der eine Schlag] im
Norden u.s.f. lin. 32f.: und bei demselben .... ein Viertel eines Gartens mit den
darin befindlichen Anpflanzungen [im Umfang von] eineinhalb ein Viertel Aruren, dessen
Nachbarn sind im Süden und Osten ..., nach den andern Himmelsgegenden die Kanalgrenze.
Anstatt der .... eine Drachme von jeder Mine in jedem Monat betragenden Zinsen aber
(verpfände ich dir) die Fruchtziehung und Verpachtung und jedes EInkommen aus dem
vorstehenden u.s.f., oder du sollst Vollstreckung vollziehen an meiner Person und
aus dem Deckungspfand und aus allem (meinem) sonstigen Vermögen, wie auf Grund eines
Urteils; sonach werde ich das vorstehende Pfand bewahren, sowohl unveräußerlich als
unbelehnbar für andere, bis ich bezahle oder das vorstehende Kapital in der bezeichneten
Frist eingetrieben wird, und werde garantieren mit jeder Garantie für öffentliche
und private Lasten und alles schlechthin. Die Verpfändung ist gültig wie im öffentlichen
Archiv einregistriert, die ich dir auch dreifach ausstellte, rein von Rasur und Zusätzen
und Durchstreichungen, im achtzehnten Jahre u.s.f. Ich Hermammon, Sohn des Sarapammon,
habe den Kontext geschrieben. Ich Sarapous, Tochter des Pauseiris, empfing das eine
Talent und die zweitausend Drachmen in Silber und werde dir zurückgeben und verpfändete
und werde zur verpachtbaren Nutzung gewähren wie vorsteht. Ich Sarapion, Sohn des
Pauseiris, habe unterfertigt als Geschlechtsvormund meiner Schwester und für sie geschrieben,
da sie nicht schreiben kann. Da diese Urkunde vorhanden und mein Vater Aurelios Heron
gestorben war mit Hinterlassung - auf Grund des römischen Testaments, das er zurückließ
vom fünften Jahr des göttlichen Severos Alexander, aus dem (Monat) Mecheir, das auch
gesetzlich eröffnet ward im ... Jahr, ebenfalls im Monat Mecheir - von mir, seiner
Tochter, als Erbin auf elf Zwölftel und seinem Adoptivsohn Markos Aurelios Serenos,
Sohn des Isidoros, als Erben auf das letzte Zwölftel, und da ich mich alsbald der
auf mich kommenden elf Zwölftel des Fruchtgenusses der vorstehenden Aruren und des
Gartens bemächtigte, an Stelle der Kapitalszinsen, gemäß der vorbezeichneten Verabredung,
so will ich, daß von der dreifachen Urkunde das Original in das öffentliche (Register)
kommt, wobei ich der Stadt die für das Original bestimmten zwölf Drachmen und die
Gebühren vom Werte gebe, und bitte, man möge, dieselbe entgegennehmend, unterschrieben
durch den von mir bevollmächtigten Aurelios Heron in dem Sinne, daß die darunter befindliche
Unterschrift die eigenhändige des für Sarapous unterzeichnenden Bruders derselben,
Sarapion, ist - sie zusammen mit dieser Eingabe registrieren in die Hadrianische Bibliothek,
die gleiche Eingabe aber auch in das Nanaion, damit mir die Ansprüche aus derselben
bleiben wie aus einem öffentlichen Akt; dabei soll mir verbleiben der Anspruch betreffend
die weiteren viertausend Silberdrachmen und ebensoviel an Stelle weiterer Zinsen,
welche dieselbe Schuldnerin Sarapous meinem Vater schuldet auf Grund eines Schuldscheins
vom ... zwanzigsten Jahr des göttlichen Commodus, Monat Pharmuthi, durch welchen hinzugefügt
wurde, daß ich die vorstehende Pachtnutzung nicht früher aufzuheben brauche, wenn
sie nicht auch das aus dem Schuldschein (Geschuldete) bezahlt. Im vierten Jahr des
Kaisers und Herrn Markos Antonios Gordianos, am achtundzwanzigsten Choiak.