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Textart
dokumentarisch
Textthema
Erbrecht
Schrift
griechisch
Sprache
Griechisch
Inhalt
Aurelia Eustorgis setzt ihre Tochter Aurelia Hyperechion alias Ammonarion zur Alleinerbin ein und verordnet, daß ihre Schwiegertochter Aurelia Themis von ihrem Nachlaß ausgeschlossen wird; zudem erläßt sie einem Gymnasiarchen eine Schuld von zwölf Talenten.
Im 11. und 10. Jahr des Diocletianus und Maximianus und im 3. Jahr des Constantius und Maximianus, im Konsulatsjahr des Nummius Tuscus und des Annius Anullinus
P.Lips. I 29 (unvollständig): Aurelia Eustorgis u.s.f., mit einer Narbe am linken [....], ohne Geschlechtsvormund handelnd u.s.f., mit dem Beistand Aurelios Triadelphos u.s.f., an meine Tochter Aurelia Hyperechion alias Ammonarion Gruß. Möchte mir (gegeben) sein, gesund zu bleiben und das Unsrige zu genießen; sollte aber, was nicht geschehen möge, mir etwas Menschliches widerfahren, was ich mir ferne wünsche, so setze ich zur Erbin dich allein ein nach allen Gesetzen, so daß du Macht hast zu gehn, wohin du willst, da du das gesetzliche Alter erreicht hast. Und aus diesem Anlaß habe ich dir durch dieses griechische Testament alles das Meinige übertragen bei Sinn und Verstand ...; denn, im Hinblick auf [......]... Krankheit an mir besorgend, etwas Menschliches zu erleiden, habe ich dieses mein Testament errichtet dahin, daß es niemandem gestattet sei zu übertreten, was ich verfügt habe, so daß die gewesene Frau meines verstorbenen Sohnes Sarmates, Aurelia Themis, nicht herantrete an unser Haus im Viertel Westkastell, noch sich einmische in irgendeine Angelegenheit, die sich bezieht auf mich oder auch auf meinen verstorbenen Sohn selbst wegen der Pflege seines Leichnams, indem (vielmehr) du meine vorgenannte Tochter und Erbin und unsere und die Freunde des Sarmates selbst (hierfür) genügen. Denn genug habe auch ich von ihr ausgestanden; deshalb will ich nicht, daß sie sich in unsere Angelegenheiten einmengt, namentlich da sie keinerlei Anspruch hat gegen mich oder gegen meinen verstorbenen Sohn, auch gemäß der Indemnitätsurkunde, welche sie mir ausstellte, befriedigt wegen der Ansprüche, die sie zu haben behauptete gegen unsern Sohn. Ich will, daß die Ausstellung erfolgt [der Quittung (?)] über die meinem Sohn von .....ios, dem Gymnasiarchen von Alexandreia, als Kaufpreis für Leinwand geschuldeten zwölf Talente neuen Silbers; er ist nur mit einem herausgerückt und mit hundert Knidia ......., (dies) um (mich) wegen des Restes der Schuld zu seinen Gunsten umzustimmen. Das griechische Testament, das ich dir auch in doppelter Ausfertigung ausstellte, ist gültig wie ein im öffentlichen Archiv erliegendes, und auf Befragen habe ich bei Sinn und Verstand geantwortet. Datum. Unterschrift.
Berichtigung
BL V, 48; BL X 95; BL XII 130 (zu MChr. 318).
Editoren
Mitteis, L.
Bemerkung
Unter P.Lips. I 29 ist in der Duke Databank Documentary Papyri der Text nicht gegeben. Es wird von M.Chr. 318 angezeichnet.