Majestätsgesuch in einem Verfahren wegen unterschlagener Amtsgelder
Erhaltung
fast vollständig
Textart
dokumentarisch
Textthema
Eingaben an Behörden Rechtspflege
Schrift
griechisch
Sprache
Griechisch
Inhalt
Flavios Isidoros, Officialis, wird beschuldigt, 177 Goldsolidi unterschlagen zu haben, die ihm jedoch gestohlen worden seien und wendet sich an die Augusti, ein neues Verfahren in dieser Sache zu unterbinden.
P.Lips. I 34 (nur Text auf dem Recto): Den Herren des Landes und des Meeres und des ganzen Menschenvolks und Geschlechts Fl. Valens und Gratian und Valentinian, den immerwährenden Augusti Bitte und Schutzgesuch von Fl. Isidoros, Offizialis des statthalterlichen Bureaus Eurer Thebais. In der ersten Indiktion, göttlichste Könige, wurden mir eingehändigt von Ammonas von der Rechnungskanzlei unseres Bureaus 238 Goldsolidi, um sie zu überbringen und zu übergeben an einen gewissen Dioskurides aus Hermupolis, welcher sich in dem kaiserlichen Komitat befand. Und nachdem ich zu dem Genannten gekommen war, habe ich einiges ihm gezahlt, 61 Goldsolidi, worüber ich von ihm die Quittung empfing; es wurden aber in meinen Händen belassen andere 177 Goldsolidi, da kein Bedürfnis drängte. Und es geschah durch irgendeinen bösen Dämon, daß ein Diebstahl stattfand an diesem bei mir belassenen Gold, wie auch mir bezeugt haben viele aus der Thebais, die damals anwesend waren, Zenagenes der Defensor und die Gesandten der Provinz, Makarios und Philapollon, und andere Vertrauenswürdige. Und von diesem Unglück betroffen, begab ich mich zu dem Amte zurück. Aber die Ratsherren von Hermupolis, welche das Gold dem Ammonas gegeben hatten, wandten sich an den erhabenen Pergamios, den Statthalter der Thebais, sagend, daß ich das Gold noch innehabe, und nachdem eine Untersuchung stattgefunden hatte und die Zeugen verschiedenes Verabredete zu den Akten ausgesagt hatten, wurde ich in einer zweiseitigen Verhandlung geheißen, ihnen die Rechnungsdifferenz auf jenen Betrag zur Ergänzung der Summe zu geben. Und nachdem ich all das Meine verkauft hatte, und - kaum zu sagen - sogar bis zu meinen Teuersten [(Personen?)], habe ich kaum .... Deshalb bitte ich Eure himmlische Glückseligkeit, mir zu bewilligen, daß das über diese Angelegenheit bereits in kontradiktorischen Akten Verhandelte fest und unerschüttert bleibe, da die Gesetze so gebieten, daß nicht erschüttert werden darf das vom Statthalter einmal Geurteilte, indem mir der Statthalter des Landes zu Hilfe kommen möge. Wenn ich dies erreicht haben werde, werde ich Eurer überstrahlenden Tugend in allem unauslöschlichen Dank sagen.
Berichtigung
BL I, 206; BL IX, 124; BL XIII, 121.
Literatur
Mitthof, F., Bemerkungen zu den Kaiserpetitionen P.Lips. I 34 und 35 (= ChLA XII 524), Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik, 139, 2002, 139-142, speziell zu Z.14 vgl. ders. S. 141.
Editoren
Mitteis, L.
Bemerkung
Unter P.Lips. I 34 ist in der Duke Databank of Documentary Papyri der Text nicht gegeben.