P.Lips.Inv. FF 2 + FF 4f
Schriftträgerdaten
-
rectoverso
- Titel
-
Pachtvertrag
- Sammlung
- Leipzig, P. Lips. FF, vorhanden
- Erwerbung
- Bemerkung
- geschenkt durch die Förderer und Freunde der Universität Leipzig e.V. im Winter 1931/32
- Publikationsart
-
publiziert P.Lips. II 129unpubliziert - gesperrt
- Material
- Papyrus
- Maße
- Höhe: 31.3 cm / Breite: 12.2 cm
- Zustand
- verdunkelt
- komplett
- nein
- Ausführung
- Blatt
- Klebung
- --< 7.6 cm
- Abbildung publ.
-
P.Lips. II, Taf. XXX
- Bearbeiter
- Trojahn
- Lizenz (Metadaten) :
- CC0 1.0
- Lizenz (Bilder) :
- Public Domain Mark 1.0
- MyCoRe ID
- UBLPapyri_schrift_00001290
- Statische URL
- https://papyri-leipzig.dl.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_schrift_00001290
- Anmerkungen zu diesem Datensatz senden
Textdaten
- Verweis
- zur Übersicht der Daten
- Inventarnummer
- P.Lips.Inv. FF 2 + FF 4f
- Titel
- Pachtvertrag
- Erhaltung
- Schluss fehlt
- Erhaltung
- unten in der Mitte eine große Lücke, sonst kleinere
- Textart
- dokumentarisch
- Textthema
- Pacht
Landwirtschaft - Schrift
- griechisch
- Sprache
- Griechisch
- Inhalt
- Sigeris, Sohn des Paopis, hat an Zoilos, Sohn des Horos, neun Aruren Land auf fünf Jahre verpachtet; Nomographos ist Ptolemaios.
- Bestimmungsort
- Kerkeesis (Faijum, Polemonos Meris)
- Bestimmungsgau
- Arsinoites
- Antikes Archiv
- Datierung
- 6.5.8 n.Chr.
- Datierung
- 11. Pachon im 37. Jahr des Caesar (= Augustus)
- Tinte
- schwarz
- Kolumnenzahl
- 1
- Zeilenzahl
- 37
- Buchstabenhöhe
- 0.3 cm
- Zeilenlänge
- 9.6 cm
- Zeilenabstand
- 0.3 cm
- Kolumnenhöhe :
- 28.0 cm
- Schriftart
- verschiedene Hände
- Schriftrichtung
- parallel zur Faser
- Gliederungszeichen
- größere Zeilenabstände vor Z. 2, 18 und 20
- Seitenfolge
- Verso ist leer.
- Editio princeps
- P.Lips. II 129
- Referenzwerke
- Übersetzung
- P.Lips. II 129: (1. Hd.) Im 37. Regierungsjahr des Augustus, am 11. Pachon. Im siebenunddreißigsten Jahr der Herrschaft des Augustus, am 11. des Monats Panemos, am 11. Pachon, im Dorf Kerkeesis in der Polemonos Meris des arsinoitischen Gaues. (5) Es hat verpachtet Sigeris, Sohn des Paopis, an Zoilos, Sohn des Horos, Perser von Abstammung, die ihm gehörenden Aruren in zwei Parzellen, nämlich sieben im sogenannten (Kleros) des Kriton, und am Wasserbecken des sogenannten (Kleros) des Kolophonios zwei weitere Aruren, so daß es (10) im ganzen neun Aruren sind, auf fünf Jahre von dem kommenden 38. Jahr des Augustus an gegen die Übernahme aller öffentlichen Lasten und der 20-Drachmensteuer und der Heubündelsteuer. Und im letzten Jahr des Pachtverhältnisses wird er die dazugekommenen zwei Aruren zurückgeben, (besät) mit Grünfutter zum Abweiden durch Schafe, und das Land frei von Binsengestrüpp, Queckgras und jedem Unrat ---. (18) Im 37. Jahr des Augustus, am 11. Pachon. Es wurde registriert durch Ptolemaios, den Notar von Kerke(esis). (2. Hd.) (20) Ich, Zoilos, Sohn des Horos, haben von Sigeris, Sohn des Paopis, die ihm gehörigen (Aruren) in zwei Parzellen in der Gegend von Tebtynis gepachtet, von denen ich auch selbst in der Gegend von Tebtynis sieben Aruren Staatsland im sogenannten (Kleros) des Kriton bewirtschaftete, und an der Südseite des Wasserbeckens des sogenannten (Kleros) des Kolophonios zwei weitere Aruren, so daß es im ganzen neun Aruren sind, für fünf Jahre vom kommenden achtunddreißigsten Jahr des Augustus an (30) gegen die Übernahme der öffentlichen Lasten und der Zwanzigdrachmensteuer und der Heubündelsteuer. Und ich werde im letzten Jahr des Pachtverhältnisses die zwei Aruren am Wasserbecken im Brachzustand zurückgeben zum Abweiden durch Rinder und das Land frei von Binsengestrüpp und Queckgras, alle (Aruren?) ---, wie es geschrieben steht.
- Editoren
- Duttenhöfer, R.
- Publikationsnummer
- publiziert P.Lips. II 129
- Bearbeiter
- Trojahn
- Statische URL
- https://papyri-leipzig.dl.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_text_00001290